Zum Prüfungswesen gehören
- Verfahrensordnungen
- Prüfungsordnungen
- Prüfungsprogramme
- Schulung und Ausbildung
- Technik
- Prüferlizenzen
- Passordnung
Bundessachbearbeiterin: Ute Kullmer
Soke
Kontakt:
Tel. 06328 / 432
Email. KKullmer@online.de
Anerkennung von Kyu und Dan Graden
Unter bestimmten Voraussetzungen, können Kyu oder Dan Grade anerkannt werden. Voraussetzung der Budoka betreibt aktiv diese Sportart im Sinne des Tonfa und Bo Verbandes.
Tonfa:
Kyu Grade bei den Sportarten Aiki Jiu-Jitsu, Ju-Jutsu, Nin Jutsu usw. können nach technischer Überprüfung in Tonfa Kyu Grade
übernommen werden.
Bei Dan Graduierungen wird nur der 1. Dan nach Überprüfung übernommen.
San Bo Jutsu Kai:
Kyu Grade bei den Sportarten Escrima, Aikido, Aiki Jiu- Jitsu usw., die Stocktechniken anwenden, können nach Überprüfung
entsprechende Module anerkannt bekommen.
Bis 4. Kyu – Modul 1, ab 3. Kyu bis 1. Kyu – Modul 2.
Die Instruktor Graduierungen können nur durch Prüfung erworben werden.
Zen Sen Do:
Gleiche Verfahrensweise wie Kobura Karate Jutsu Kai.
Kobura Karate Jutsu Kai:
Kyu Grade bei den Sportarten Aiki Jiu-Jitsu und Ju-Jutsu werden anerkannt
Der 1. Dan wird anerkannt. Höhere Dan Grade können durch Überprüfung anerkannt werden.
Kyu Grade bei den Sportarten Karate, Nin Jutsu usw. können durch Überprüfung anerkannt werden.
Der 1. Dan kann durch Überprüfung anerkannt werden.
Prüferlizenz:
Bestehend Prüferlizenzen werden nach einem Verlängerungslehrgang übernommen.
Zuständig: Soke Ute Kullmer
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