SLÖ - BG Berufsschullehrer

 
FSG Seminar in St.Martin am Grimming

Vom 02.05.2012 bis 04.05.2012 fand ein Schulungskurs der FSG in St.Martin am Grimming statt.

Folgende Kollegen haben an der Schulung teilgenommen:

Robert Marchler (LBS Knittelfeld)
Michael Pichler (LBS Knittelfeld)
Helmut Kollegger (LBS 8 Graz)


Mit wunderbarem Blick auf den Grimming haben wir ein dicht gestaffeltes Programm geplant, welches sich im Nachhinein als sehr kurzweilig herausstellte, da unsere Vortragenden intensiv auf aktuelle Geschehnisse eingegangen sind.

Programm in diesen 3 Tagen am Seminar:

Mittwoch, 02.05.2012 - von 09.00Uhr bis 17:30Uhr: Vortrag und Erarbeitung von möglichen Fallbeispielen im alltäglichen Schuldienst mit FSG Vorsitzenden Gerhard Herberger

Donnerstag, 03.05.2012 - von 09:00Uhr bis 13:00Uhr: Erarbeitung von zahlreichen Fallbeispielen aud dem PVG mit Herrn Dr.Nagelreiter - von 14:00Uhr bis 17:30Uhr: Neues von der "neuen Lehrerausbildung" mit Mag. Ernst Pichler


Freitag, 04.05.2012 - von 09:00Uhr bis 16:00Uhr: Schulübergreifender Austausch bzw. Länderübergreifender Austausch von zahlreichen Informationen mit Ina Rumpf und Gerhard Herberger 

Bilder aus der Veranstaltung:











Gehaltsabschluss mit der Wirksamkeit 01.02.2012


Nach extrem schwierigen Verhandlungen in einem von der Finanz- und Wirtschaftskrise

geprägtem Umfeld haben die Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste mit der Bundesregierung

eine Einigung erzielt.

Dieser Abschluss ist in Anbetracht der Ausgangslage und auch im Vergleich der internationalen

Abschlüsse der öffentlichen Dienste ein sehr gutes Verhandlungsergebnis!

Die Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst liegt zwischen

3,36 % (€ 1.388,80 brutto) und 2,68 % (€ 9.594,40 brutto)

Die in Fixbeträgen ausgewiesenen Zulagen und Vergütungen

werden um 2,95 % angehoben.

Diese Werte errechnen sich aus der Erhöhung der Entgelte und Gehälter

- ab 1. Februar 2012 um 2,56 % und

- einem staffelwirksamen Fixbetrag in Höhe von € 11,10.

Unabdingbare Voraussetzung für dieses Ergebnis waren strukturelle Änderungen um das

politische Ziel der Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters zu erreichen.

Die große Jubiläumszuwendung nach Erreichen von 40 Dienstjahren bleibt unberührt. Die

Gewährung der Jubiläumszuwendung bei weniger als 40 (mindestens aber 35) Dienstjahren

erfolgt nur noch bei einer Ruhestandsversetzung bzw. Pensionierung nach dem gesetzlichen

Pensionsantrittsalter.

3. Gehaltsverhandlung

Auch die 3. Runde der Gehaltsverhandlungen hat kein akzeptables Ergebnis gebracht. Das

Verhandlungsteam der Bundesregierung, vertreten durch die beiden Bundesministerinnen

Heinisch-Hosek und Dr. Fekter, legte nun erstmals ein Angebot:

Dieses allerdings in einer unzureichenden Höhe von 2,5%!

Das Verhandlungsteam der GÖD und GdG-KMSfB unter Führung von Fritz Neugebauer und

Ing. Christian Meidlinger stellte klar, dass es absolut unannehmbar ist, wenn die

Bundesregierung versucht, das Budgetproblem auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten

zu lösen.

Die Gewerkschaften haben eine Gegenforderung von 3,9% erhoben.

Die beiden Bundesministerinnen waren nicht bereit, ihr Angebot zu erhöhen.

Die Gremien der beiden Gewerkschaften werden kommenden Dienstag, dem 29.11.2011, die

weitere Vorgangsweise beschließen.

2.Gehaltsverhandlung

Die Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerinnen Gabriele

Heinisch-Hosek und Dr. Maria Fekter, hat den Gewerkschaften der öffentlichen

Dienste unter Verhandlungsleitung von Fritz Neugebauer (GÖD) und Ing. Christian

Meidlinger (GdG/KMSfB) kein Angebot zur Erhöhung der Gehälter vorgelegt.

Die Bundesregierung ist nicht gewillt, die Inflation abzugelten!

Sogar die Vereinbarung, wonach Basis für Gehaltsverhandlungen abgerechnete

Zeiträume sind, wurde in Frage gestellt. Dies bedeutet eine Änderung der seit Jahren

praktizierten Vorgangsweise, die Regierung wechselt quasi das Pferd im Galopp!

Die Politik hat es verabsäumt, funktionierende Rahmenbedingungen für den

Banken- und Finanzsektor aufzustellen. Die öffentlich Bediensteten haben die

Krise nicht verursacht, sie können daher auch nicht die Lastenträger sein!

In diesem Sinne waren auch die Ausführungen des Herrn Bundespräsidenten

Dr. Heinz Fischer beim 16. GÖD-Bundeskongress: Angesichts der europäischen

Finanzkrise müsse die Staatsverschuldung reduziert werden, aber nicht auf Kosten

„der ArbeitnehmerInnen und der öffentlich Bediensteten“.

Die Qualität des öffentlichen Dienstes sichert den Wirtschaftsstandort Österreich. Die

Kaufkraftstärkung aller ArbeitnehmerInnen ist der Konjunkturmotor schlechthin!

Die Gewerkschaften halten fest:

Wir verlangen einen Reallohnzuwachs für alle Kolleginnen und Kollegen!

Die Forderung von 4,65% bleibt aufrecht.

Der nächste Verhandlungstermin wird kommende Woche vereinbart.

1.Gehaltsverhandlung

Erste Verhandlung ergebnislos – kein Gegenangebot der Bundesregierung

Die erste Verhandlungsrunde zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst – GÖD - sowie der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – GdGKMSfB

- verlief enttäuschend.

Nach Erörterung der Wirtschaftsdaten forderten die Gewerkschaften unter Führung von Fritz

Neugebauer (GÖD) und Christian Meidlinger (GdG) für den Gehaltsabschluss 2012 gut

begründet eine Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 4,65 Prozent.

Diese Forderung setzt sich – auf Basis der so genannten Benya-Formel – aus der Abgeltung

der abgerechneten Inflation von 2,95% sowie dem Hälfteanteil am Wirtschaftswachstum von

3,45% zusammen.

Die Dienstgeberseite, vertreten durch BM Gabriele Heinisch-Hosek und BM für Finanzen Dr.

Maria Fekter, verweigerte ein Gegenangebot.

Die GÖD forderte umgehend einen neuen Verhandlungstermin. Die beiden Ministerinnen

waren nicht bereit, für die nächsten Tage auch nur einen etwa zweistündigen Termin zur

Verfügung zu stellen. Als Hinderungsgründe gaben sie sowohl parlamentarische Termine als

auch diverse Messebesuche im In- und Ausland an.

Eine Anerkennung der Leistungen aller öffentlich Bediensteten sieht anders aus.

Die GÖD hält unbeirrt am Ziel fest, einen Kaufkraftzuwachs für die öffentlich Bediensteten zu

erreichen.

letzte Änderung: 04.05.2012

 

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