
Guten Tag Herr XXXXX
Ihre Anfrage betreffend Ihrer Tochter Chantal ist von der Einwohnerkontrolle Stein am Rhein an uns weitergeleitet worden.
Wir haben Ihr Familienblatt in den Registern von Stein am Rhein gefunden und auch den Eintrag Ihrer Tochter Chantal. Nur ist es leider so, dass das Zivilstandsamt keine Wohnadressen der Bürgerinnen und Bürger führt. Dies ist Sache der Einwohnerkontrolle am Wohnsitz der betroffenen Person.
Der letzte Eintrag betreffend Ihrer Tochter stammt von 1993: Namensänderung in Hoffer, von welcher Sie gemäss Verteiler damals auch eine Mitteilung erhalten haben. Seit 1993 gab es weder weitere Eintragungen, noch wurde ein Dokument angefordert. Somit verfügen wir über keine aktuelle Wohnadresse Ihrer Tochter.
Falls Ihre Tochter bei der Einwohnerkontrolle ihres aktuellen Wohnortes keine Adress-Sperre angewiesen hat, ist die Adresse dort ausfindig zu machen. Am besten Sie reichen bei der Einwohnerkontrolle des letzt bekannten Wohnortes Ihrer Tochter eine Adressanfrage ein. So sollten Sie, falls keine Adresssperren vorhanden sind, die aktuelle Adresse Ihrer Tochter ausfindig machen können.
Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen keinen besseren Bescheid geben können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und grüssen Sie freundlich
Freundliche Grüsse
XXXXX XXXXX
Zivilstandsbeamtin
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Einwohnerdienste
der Stadt Schaffhausen
Zivilstandsamt
Safrangasse 8
8200 Schaffhausen