Wohnpark aktuell
 
 

Autonom wohnen und trotzdem nicht allein!
Der Wohnpark Burgblick Ulrichstein mit seinen kleinen Wohneinheiten eignet sich besonders als neue Heimat für Alleinstehende.

Die Zahl der Single-Haushalte in Deutschland steigt ständig. Was vielleicht als modernes Lebenskonzept einmal freiwillig gewählt wurde, kann im Alter jedoch zum Problem werden. Über Jahrzehnte an ein ungebundenes Leben gewöhnt und durch einen anspruchsvollen Beruf immer "unter Menschen", steht der älter werdende Single oft vor großen Probemen, seinen Lebensstil aufrecht zu erhalten. Dies beginnt oft schon bei der Wohnform. Normale Einfamilienhäuser sind für ihn zu groß. Eigentumswohnungen erfordern einigen Verwaltungsaufwand (Besuch von Eigentümerversammlungen etc.), hohe Nebenkosten (Hausverwaltung, Hausmeister, Hausgelder) sowie einige Toleranz gegenüber manchmal eigenwilligen Miteigentümern. Eine andere Seite ist die Gefahr der Vereinsamung, wenn die beruflich bedingten Sozialkontakte abbrechen. Mit zunehmendem Alter kommt man unter Umständen in die Situation, nicht mehr alle Alltagsaufgaben allein bewältigen zu können.

Hier bietet das Wohnen in sog. "Single-Häusern", deren Bewohner sich über ein Selbsthilfe-Netzwerk (z.B. Verein) mit zentraler Begegnungsstätte und Quariersmanagement organisieren, eine gute Kompromisslösung. Als "Eigenheimer" (Mieter oder Erwerber) bleibt man autonom, doch ist das neue Zuhause finanziell günstiger, weniger arbeitsaufwändig und idealerweise durch Barrierefreiheit bereits auf die sich verändernden Wohnbedürfnisse älterer Senioren vorbereitet. Über die zentralen Einrichtungen (Verein, Begegnungsstätte, Quartiersmanagement) können sowohl das gewünschte Maß an Geselligkeit hergestellt als auch Hilfe und Unterstützung gewährleistet werden, wenn dies erforderlich ist. Zwar ist zur Unterhaltung einer zentralen Begegnungsstätte ein gewisser finanzieller Beitrag notwendig (ähnlich dem Clubbeitrag in einem Golf-Club). Doch wiegen die Vorteile der Gemeinschaft diesen Einsatz häufig nicht nur ideell, sondern auch materiell auf. Denn die Mitglieder des Bewohner-Netzwerks können einen geldlosen Austausch von Leistungen auf der Grundlage von Nachbarschaftshilfe vereinbaren. Jeder bringt sich mit dem ein, was er am besten kann, und nimmt andererseits diejenigen "Dienstleistungen" von Nachbarn in Anspruch, für die die eigenen Fähigkeiten oder Kräfte nicht (mehr) ausreichen. Zudem können Ein-kaufsgemeinschaften (zum Beispiel Lebensmittel, Brennstoffe für die Heizung) und Fahrgemeinschaften oder Kochclubs gebildet/gegründet werden, die erhebliche Ein-sparungen bei den laufenden Ausgaben ermöglichen.   
 
DOKUMENTATION 
 
Der erste Entwurf für ein Nachbarschafts-Netzwerk im Ferienpark Burgblick (ca. Herbst 2013) blieb leider ohne jede Resonanz. Trotzdem wollen wir ihn hier dokumentieren und erneut zur Diskussion stellen:

 
Selbsthilfe - Projekt

Senioren-Netzwerk
im
Ferienpark Burgblick
 
Das Ziel:
  • Selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter
  • Erhaltung des bisherigen Wohnumfelds und der Privatsphäre
  • Vermeidung von Isolation und Vereinsamung
  • Sicherheit und Lebensqualität im Alltag
 
Die Lösung:
  • Gegenseitige Hilfe im Rahmen „guter Nachbarschaft“
  • Information und Beratung zu allen Fragen der Selbstorganisation auf Vereinsgrundlage (AVIB gemeinnützigr e.V.)
  • Quartiersmanagement zur Verbesserung der individuellen Wohn- und Lebenssituation (z.B. Einrichtung eines Treff-  punkts mit Veranstaltungsprogramm, eines Fahrdienstes, eines Pflege-Stützpunkts mit Wohnmöglichkeit für Pflegekräfte u.a.m.)
 
1. Nachbarschaftshilfe
 
Kein Mensch ist ohne Fähigkeiten und Talente. In der Gemeinschaft kann man sich gegenseitig unterstützen, ergänzen und so genannte „Synergieeffekte“ mobilisieren: Das Ganze ist immer mehr als nur die Summe aller Einzelteile. Ob es um Sachwissen, praktisches Können oder einfach darum geht, schnell einmal mit anzupacken oder auszuhelfen – gemeinsam lässt sich der Alltag besser bewältigen. Und wenn einer ein wenig auf den anderen achtet, bringt das ein entscheidendes Plus an Sicherheit.
 
 
2. Verein und Quartiersmanagement
 
Gute Nachbarschaft darf aber nicht zum Zwang werden, der die Privatsphäre beeinträchtigt. Jeder hat auch ein Recht auf sein Eigenleben, auf individuelle Rückzugsmöglichkeiten. Auf der anderen Seite bedarf ein selbst organisiertes Senioren-Wohnprojekt verlässlicher Kommunikations-Strukturen. Nur wo man sich regelmäßig (und nicht nur zufällig) begegnet, kann ein verlässlicher Austausch darüber stattfinden, welche nachbarschaftliche Hilfe zur Verfügung steht bzw. wann und von wem sie gebraucht wird. Deshalb ist es wichtig, eine verlässliche Anlaufstelle zu schaffen, um „gute Nachbarschaft“ zu organisieren. Dem dienen ein gemeinnütziger Verein und ein zentrales Haus als Ort der Begegnung.
 
Ein gemeinnütziger Verein ist äußerst hilfreich, um gemeinsame Interessen gegenüber der Öffentlichkeit oder der kommunalen Verwaltung zu vertreten. Er ist sogar dringend erforderlich, um öffentliche Mittel (z.B. staatliche Projektförderung o.ä.) beantragen zu können.     
 
Quartiersmanagent sorgt für konkrete Angebote wie z.B. die Einrichtung und Unterhaltung eines Nachbarschafts-Treffs, eines eigenen Fahrdienstes (Kleinbus), eines Pflege-Stützpunkts mit Wohnmöglichkeit für gemeinsam angestellte Pflegekräfte u.a.m.

2.1  Verein oder eingetragene Genossenschaft
 
Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins ist relativ aufwändig und zeitraubend. Ähnliches gilt für eine eingetragene gemeinnützige Genossenschaft, die sich vor allem für kleinere Gruppierungen als Alternative anbietet. (Daher wurde auf der ersten Zusammenkunft der "Initiativgruppe Wohnpark Burgblick Ulrichstein" am 31.08.2014 auch die Frage aufgeworfen, ob man die gegenseitige Hilfe nicht rein informell vereinbaren könnte.)  

Eine Lösung könnte darin bestehen, einen bereits bestehenden "Vereinsmantel" zu nutzen und lediglich eine Erweiterung der satzungsgemäßen Aufgaben (Satzungsänderung) vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, den unter der Adresse Ferienpark Burgblick 3 bestehenden gemeinnützigen Verein „AVIB gemn. e.V.“, der bereits beim Finanzamt Lauterbach unter Steuer-Nummer 029 250 75967 als gemeinnützig anerkannt ist und über ein Konto bei der Sparkasse Friedberg, Filiale Ulrichstein verfügt, für die beschriebene Aufgabe zu nutzen. Der Aufgabenbereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz wäre ohne weiteres geeignet, da sich öffentliche Verbraucherberatungsstellen längst der Themen Alten- und Pflegeheime, private Anstellung von Pflegekräften, Wohnberatung für Senioren usw. angenommen haben. Allerdings würden, um die genannten Satzungsänderungen beim Registriergericht in Gießen eintragen lassen zu können, aktuell neu eintretende Mitglieder gebraucht. Denkbar wäre es auch, in den Nachbarschaftshilfe-Verein einer anderen Gemeinde einzutreten und dann zu filialisieren. Hierzu müsste dann allerdings die Satzung des Stamm-Vereins geändert werden.
  
 
2.2  Quartiersmanagement
 
Ein Quartiersmanagement wäre auf ehrenamtlicher Basis sofort zu realisieren.
 
Für Zwecke der Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs und die Schaffung von zwei Wohn-Appartements für gemeinschaftlich angestellte Pflegekräfte würde Herr Ulrich Lange sein Haus Ferienpark Burgblick 1 2 kostenfrei zur Verfügung stellen.
 
Für die zusätzlich anfallenden Kosten wäre allerdings eine Beteiligung der einzelnen Mitglieder der Seniorengemeinschaft in Form eines monatlichen „Clubbeitrages“ notwendig, da insbesondere die Kosten für Heizung, Energie, Bewirtung, Programmgestaltung, Reinigung usw. nicht zusätzlich privat übernommen werden können. Denkbar wäre auch ein "Sozialsponsoring" durch die Stadt oder den Stromversorger.  
 
 
     
 
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